Bilder von Personen veröffentlichen: Darauf musst du achten

In Zeiten der Digitalisierung hat fast jeder ein Handy mit integrierter Kamera. Das führt dazu, dass man mal eben sein Handy rausholt und einen Schnappschuss macht. Aber was ist, wenn auf meinem Bild eine Person oder mehrere Leute zu sehen sind? Darf ich dieses Bild in den Sozialen Netzwerken oder woanders veröffentlichen?

Um es einfacher zu verstehen, hier ein frei ausgedachtes Beispiel:

Max Mustermann hat letzte Woche in der Pause ein Video von einem Mitschüler gemacht und lädt dieses auf TikTok hoch. Ein anderes Bild, das eine Schulklasse vor dem Schloss Neuschwanstein zeigt und
auf dem einzelne Schülerinnen und Schüler namentlich
markiert sind, wird auf Instagram hochgeladen.

Jetzt stellt sich die Frage, ob man diese Bilder und Videos einfach so veröffentlichen darf. Ausschlaggebend ist die „Erkennbarkeit“ der abgebildeten Person. Auf dem Bild muss also nicht unbedingt das vollständige Gesicht zu sehen sein. Es reicht, dass durch den auf dem Foto dargestellten Ausschnitt die abgebildete Person eindeutig identifiziert werden kann.  Hier kommt dann das Recht am eigenem Bild zum Einsatz.
Das Recht am eigenem Bild ermöglicht, dass jeder selbst
entscheiden darf, ob er fotografiert oder gefilmt werden möchte. Außerdem darf man selbst entscheiden, was mit dem Bild passiert.
Das heißt, dass Fotos oder Videos nur mit der Einwilligung der abgebildeten Personen erstellt und verwendet werden dürfen. Ohne
Einwilligung können diese Fotos und Videos nicht veröffentlicht werden.

Will man Fotos von Minderjährigen im Internet veröffentlichen oder wollen Minderjährige selbst Fotos von sich ins Netz stellen, ist in rechtlicher Hinsicht Folgendes zu beachten:
Zwischen sieben und einschließlich 17 Jahren hängt es vom Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes/Jugendlichen ab:
Bei entsprechendem Entwicklungsstand sind sowohl die Erziehungsberechtigten als auch die abgebildete Person in die Entscheidung einzubinden. 

Jedoch gibt es auch Ausnahmen:

  • Die abgebildete Person ist nur „Beiwerk“ und nicht der eigentliche Grund der Aufnahme. Ein klassisches Beispiel wäre, dass jemand ein Foto vom Kölner Dom macht und eine Person eher zufällig mit fotografiert wird.
  • Die abgebildete Person ist Teil einer Menschenansammlung, also nur „Einer von vielen“. Ein Beispiel sind Teilnehmer von Demonstrationen oder Konzerten .
  • Die abgebildete Person hat für die Aufnahmen Geld bekommen (z. B. ein Fotomodell).

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

Quelle: eigene Darstellung

ein Beitrag von Julius Z.

Weitere Informationen findet ihr auf der seine „Klicksafe“